Erbbegräbnisstätten

Erbbegräbnisstätten

Früher wurde für Familiengrabstätten das Wort Erbbegräbnis verwendet, um auszudrücken, dass Familienangehörige das Nutzungsrecht für die Grabstätte nach dem Ablauf der zuvor bezahlten Nutzungszeit erneut erwerben können, damit die Grabstelle weiter von der Familie genutzt werden kann.



Familiengruft auf dem Friedhof zu Warder

Eingang zur Familiengrabstätte Kirche zu Neukirchen

 
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